Sozialer Wohnungsbau Landkreis Leer weist auf Förderung des Landes hin

| 23.08.2022 14:02 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Das Land stellt Fördermittel zur Verfügung. Foto: Melissa Erichsen/dpa
Das Land stellt Fördermittel zur Verfügung. Foto: Melissa Erichsen/dpa
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Der Landkreis Leer weist auf Fördermöglichkeiten des Landes für den sozialen Wohnungsbau hin. Das Land stellt zusätzliche Mittel zur Verfügung.

Landkreis Leer - Die Fördermöglichkeiten für Mietwohnungen und Eigenheime haben sich verbessert. Darauf weist die Wohnraumförderstelle des Landkreises Leer hin.

Die Kreisverwaltung nennt dafür verschiedene Beispiele:

  • Bei der allgemeinen Mietwohnraumförderung kann ein Tilgungserlass von 30 Prozent des Darlehensursprungsbetrags gewährt werden. Zwei Drittel davon seien nach Bezugsfertigkeit oder Abschluss der baulichen Maßnahmen möglich und ein Drittel nach Ablauf des 20. Jahres.
  • Nicht rückzahlbare Zuschüsse sind möglich für den Erwerb von Miet- und Belegungsbindungen im Anschluss an auslaufende Belegungs- und Mietbindungen.
  • Miet- und Belegungsbindungen und damit Zuschüsse können auch für leerstehende, gut erhaltene Wohnungen zur Vermietung an Haushalte mit geringen Einkommen erworben werden.
  • Außer Wohnheimplätzen für Studierende kann jetzt auch Wohnraum für Auszubildende gefördert werden.
  • In der Eigentumsförderung ist die Beschränkung auf Haushalte mit Kindern beziehungsweise mit mindestens einem Bewohner mit Behinderung entfallen. Zudem gibt es nicht rückzahlbare Zuschüsse für Kinder und für Menschen mit Behinderungen.

Nicht für bereits begonnen Vorhaben

Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass bereits begonnene Vorhaben nicht gefördert werden dürfen. Nähere Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises Leer unter https://www.landkreis-leer.de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-Planen/Bauaufsicht/Bauverwaltung/Wohnraumförderung/

Des Weiteren stellt das Land Niedersachsen aus dem „Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie“ bis zum 31. Dezember dieses Jahres weitere Mittel für die soziale Wohnraumförderung bereit, teilt der Landkreis mit. Gefördert würden sollen damit sowohl der Neubau wie auch die Modernisierung von Mietwohnungen mit dem Ziel, die Treibhausgase zu reduzieren. Deshalb müssen bei solchen Bauvorhaben Auflagen des Klimaschutzes erfüllt werden.

Sonderregelungen möglich

Die Sonderregelungen gelten ausschließlich für die Förderung von energetisch hochwertigen Neubau-Mietwohnungen und für die energetische Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Februar 2022 fertiggestellt worden sind, außerdem für die energetische Modernisierung von Mietwohnungen für Studierende und für Personen, die sich in der Ausbildung befinden.

Der Landkreis Leer weist darauf hin, dass die Anträge auf eine Förderung rechtzeitig gestellt werden müssen. Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 1. November 2022 bei der N-Bank vorliegen. Bereits begonnene Vorhaben dürfen nicht gefördert werden.

Nähere Informationen gibt es bei der N-Bank. Für Fragen steht auch die Wohnraumförderstelle des Landkreises Leer zur Verfügung, erreichbar unter Telefon 0491/926-1217.

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