Sicherheit

Stadt Emden vernichtet rund 350 Waffen und Munition

| | 30.12.2021 10:09 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Wer nicht mehr aktiv auf die Jagd geht, kann sein Gewehr bei zuständigen Waffenbehörde abgeben. Foto: Pixabay
Wer nicht mehr aktiv auf die Jagd geht, kann sein Gewehr bei zuständigen Waffenbehörde abgeben. Foto: Pixabay
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Die Stadt Emden hat rund 350 Waffen, Munition und Pyrotechnik vernichten lassen. Die Gewehre, Pistolen und andere Gegenstände wurden abgegeben - oder von der Polizei einkassiert.

Emden - Im November hat die Stadt Emden insgesamt etwa 350 Waffen und sonstige verbotene Gegenstände sowie etwa 100 Kilogramm Munition und Pyrotechnik vernichten lassen. Darunter befanden sich 63 Langwaffen, 160 Kurzwaffen sowie etwa 130 verbotene Gegenstände wie etwa Messer und Schlagstöcke. Die Gegenstände wurden in den vergangenen drei Jahren bei der Stadt Emden von den bisherigen Besitzern, Erben sowie Emdern abgegeben oder von der Polizei eingezogen, teilt die Stadt Emden mit.

Die Waffen wurden zum Teil von deren Besitzern aus Altersgründen oder aufgrund der Aufgabe des Schießsports oder der aktiven Jagd abgegeben. Darüber hinaus kommt es immer wieder vor, dass Erben die Waffen der Erblasser nicht übernehmen wollen oder können. Ebenso werden zudem gelegentlich Waffen bei beispielsweise Haushaltsauflösungen gefunden. Die Polizei zieht des Öfteren Waffen im Rahmen von Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Das ist im Erbfall zu beachten

Wer eine erlaubnispflichtige Waffe beim Tod des Waffenbesitzers oder aufgrund eines Fundes in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Waffenbehörde unverzüglich anzuzeigen. Im Erbfall besteht die Möglichkeit, dass der Erbe die Waffe übernimmt, soweit er bereits über eine entsprechende waffenrechtliche Erlaubnis verfügt, die Waffen mit einem Blockiersystem versehen wird und sie dann von Erben übernommen werden kann. In jedem Fall hat die Anzeige bei der Waffenbehörde oder alternativ bei der Polizei unmittelbar nach dem Tod des Waffenbesitzers zu erfolgen und nicht erst nach Klärung der Erbschaftsverhältnisse. Das Überlassen von Waffen oder Munition an Nichtberechtigte ist strafbar.

Das muss beim Auffinden einer Waffe beachtet werden

  • Man sollte immer davon ausgehen, dass die Waffe geladen und schussbereit ist.
  • Wer nicht weiß, wie er den Ladezustand der Waffe gefahrlos prüfen kann, sollte die Waffe an Ort unst Stelle liegen lassen und den Fundort absichern.
  • Wer eine Waffe gefunden hat, muss sofort die Polizei oder die Waffenbehörde informieren. Diese holen dann die Waffe ab.
  • Das Führen einer Waffe ist in der Öffentlichkeit ohne entsprechende Erlaubnis verboten.
  • Das Überlassen von Waffen oder Munition an Nichtberechtigte ist strafbar.

Weitere Informationen zu dem Thema gibt die Stadt Emden als zuständige Waffenbehörde sowie die Polizei.

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