Corona

Drei Wochen nächtliche Ausgangssperre in Papenburg

Günter Radtke
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Von Günter Radtke
| 18.03.2021 17:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Weil sich in Papenburg zurzeit weit überdurchschnittlich viele Menschen mit dem Corona-Virus infizieren, hat der Landkreis Emsland für das Stadtgebiet jetzt eine dreiwöchige nächtliche Ausgangssperre verhängt. Das ist nicht die einzige verschärfte Maßnahme.

Papenburg - In Papenburg gilt vom kommenden Sonnabend an eine dreiwöchige nächtliche Ausgangssperre. Die hat der Landkreis Emsland am Donnerstag wegen der anhaltend vielen Corona-Neuinfektionen in der Stadt verfügt. Gleichzeitig wurden die Beschränkungen für den Einzelhandel, den Freizeitsport und die Schulen verschärft. Die Maßnahmen, so der Kreis, gelten bis einschließlich Sonntag, 11. April. Eine Verlängerung sei möglich.

Papenburg hat seit Tagen mit einem Wert von nahezu 300 kreisweit den höchsten 7-Tages-Inzidenzwert. Bürgermeister Jan Peter Bechtluft hatte deshalb am Dienstag in einer emotionalen Videobotschaft unter anderem „bestimmte Bevölkerungsgruppen“ angeprangert, die seiner Meinung nach die Gefahr des Corona-Virus unterschätzen, sich nicht an die Schutzregeln halten und somit für die Ausbreitung des Virus im Stadtgebiet verantwortlich sind.

Viele Infektionen am Arbeitsplatz

Der Landkreis Emsland teilt mit, dass der starke Anstieg bei den Corona-Neuinfektionen zwar durch Ansteckungen in mehreren Papenburger Betrieben und daraus resultierenden Folge-Ansteckungen im familiären Umfeld begründet sei. Gleichwohl sei das Infektionsgeschehen im Stadtgebiet insgesamt diffus.

Deshalb sehe der Landkreis in der dreiwöchigen Ausgangssperre von jeweils 21 Uhr bis 5 Uhr ein taugliches Mittel, im privaten und familiären Raum eine weitere Ausbreitung insbesondere der hochansteckenden Mutationen des Corona-Virus’ zu verhindern. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung sei in diesem Zeitraum gestattet, wenn konkret Gefahr für Leib, Leben und Eigentum bestehe, berufliche und dienstliche Tätigkeiten auszuüben seien oder Ehrenamtliche an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst teilnähmen.

Ehegatten und Lebenspartner dürfen besucht werden

Es sei erlaubt, Ehegatten und Lebenspartner in deren Wohnung oder sonstiger Unterkunft zu besuchen. Würden medizinische, pflegerische, therapeutische und veterinärmedizinische Leistungen in Anspruch genommen, dürfe man die eigene Unterkunft nachts ebenfalls verlassen. Das gelte außerdem für diejenigen, die hilfebedürftige Menschen und Minderjährige begleiten und betreuen oder Tiere zu versorgen haben.

Neben der Ausgangssperre hat der Landkreis am Donnerstag verfügt, dass im Einzelhandel der Publikumsverkehr begrenzt werden muss. Es darf sich nun lediglich ein Kunde pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche im Geschäft aufhalten (bis 800 Quadratmeter also maximal 40 Kunden). Auf Verkaufsflächen, die über die 800 Quadratmeter hinausgehen, darf sich nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter aufhalten. Damit würden die zulässigen Besucherzahlen gegenüber der Landesverordnung halbiert.

Für den Bereich des Freizeit- und Amateursports besagt die verschärfte Regelung, dass man nur allein, mit einer weiteren Person oder mit Personen des eigenen Hausstandes Sport treiben dürfe. Wegen der Infektionslage ist es in Papenburg entgegen dem Rahmenhygieneplan des Landes zudem nicht möglich, weiteren Schul-Jahrgängen die Rückkehr in den Präsenzunterricht im Wechselmodell (Szenario B) zu ermöglichen. Landrat Marc-André Burgdorf sagte am Donnerstag: „Wir werden die weitere Entwicklung der Inzidenz genau beobachten und davon unser weiteres Vorgehen abhängig machen.“Günter Radtke

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