Corona-Verordnung

Schulen bleiben weiter zu – Mehr Home-Office gefordert

Ole Cordsen und den Agenturen
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Von Ole Cordsen und den Agenturen
| 19.01.2021 22:52 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Bund und Länder haben den Lockdown in Deutschland bis zum 14. Februar verlängert. Damit bleiben Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie Einzelhandel geschlossen. Auch wird das Tragen von OP- oder FFP2-Masken unter anderem beim Betreten von Geschäften Pflicht.

Berlin - Wegen der weiter hohen Infektionszahlen und aus Sorge vor Mutationen des Coronavirus verlängern Bund und Länder den Lockdown in Deutschland. Die eigentlich bis Ende Januar befristete Regelung soll bis zum 14. Februar fortgesetzt werden, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am späten Abend. Damit bleiben etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin – etwa für Supermärkte.

„Die harten Einschnitte, die die Menschen in Deutschland auf sich genommen haben, beginnen sich auszuzahlen“, sagte Merkel. Doch um die Ansteckungszahlen mit der als noch weitaus ansteckender geltenden Mutation des Coronavirus möglichst zu unterbinden, müsse man das öffentliche Leben weiterhin einschränken und Kontakte so weit wie möglich begrenzen.

Merkel: „Es gibt Hinweise, die wir ernst nehmen müssen“

Was hart umstritten war während der Verhandlungen und sogar dafür sorgte, dass die Gespräche zwischenzeitlich unterbrochen wurden und sich deutlich in die Länge zogen: Die Schulen bleiben geschlossen. Die Präsenzpflicht bleibe ausgesetzt, sagte Merkel. Dasselbe gelte für Kitas. „Wir alle wissen, welche unglaublichen Einschränkungen das für Kinder bedeutet“, sagte Merkel. „Aber es gibt Hinweise, die wir ernst nehmen müssen, dass die Ansteckung auch unter Kindern bei der Virus-Mutation höher ist.“

Um die Bevölkerung vor Ansteckungen zu schützen, verschärfe man auch noch Regeln im öffentlichen Raum: Das Tragen von OP- oder FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Betreten von Geschäften wird Pflicht. Darüber hinaus wolle und müsse man Begegnungen im öffentlichen Nahverkehr und an Arbeitsorten so weit wie möglich verringern, sagte Merkel.

Experten-Anhörung am Montagabend

Bund und Länder wollen außerdem einen weitgehenden Anspruch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Homeoffice einführen. Künftig müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Durch mehr Homeoffice würden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert, so die Argumentation. Im Beschlusspapier werden die Beschäftigten zudem gebeten, das Angebot auch zu nutzen. Die Regelung ist bis zum 15. März befristet. Im Betrieb soll zudem eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Beschäftigtem in einem Raum nicht unterschritten werden, „soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen“.

In einer Experten-Anhörung am Montagabend hatten Wissenschaftler für härtere Lockdown-Maßnahmen plädiert. Sie hätten die drohende Gefahr durch das mutierte Virus beschrieben, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Zahlen zu hoch, um Lockerungen wagen zu können

Die Gesundheitsämter meldeten dem Robert Koch-Institut (RKI) am Dienstagmorgen 11.369 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages. Darüber hinaus wurden 989 neue Todesfälle binnen 24 Stunden verzeichnet. Vor genau einer Woche hatte das RKI 12 802 Neuinfektionen und 891 neue Todesfälle binnen 24 Stunden verzeichnet.

Die Infektionslage bietet damit zwar erste Lichtblicke, die Zahlen sind laut Experten aber noch viel zu hoch, um Lockerungen wagen zu können. Die Zahl der in sieben Tagen gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Sieben-Tage-Inzidenz) liegt bundesweit noch bei mehr als 130 - als Zielwert, bis zu dem Gesundheitsämter die Nachverfolgung stemmen können, gelten 50.

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