Justiz

Osterfeuer: Grüne unterliegen auch in zweiter Instanz

Norbert Fiks und Marion Luppen
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Von Norbert Fiks und Marion Luppen
| 23.10.2020 16:33 Uhr | 10 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Die Grünen-Fraktion im Auricher Kreistag hat mit ihrem Eilantrag keinen Erfolg gehabt. Die Brauchtumsfeuer dürfen am Sonnabend abgebrannt werden, sagt das Verwaltungsgericht Oldenburg. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat das Urteil bestätigt.

Aurich/Oldenburg - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Freitag den Eilantrag der Grünen-Kreistagsfraktion gegen die Brauchtumsfeuer am Sonnabend abgelehnt. Zur Begründung heißt es in einer Mitteilung, dass die Fraktion nicht antragsbefugt sei.

Naturschutzrechtliche Vorschriften dienten allein öffentlichen Interessen und könnten keine Ansprüche einer einzelnen Kreistagsfraktion begründen. Ein allgemeines und gerichtlich durchsetzbares Recht auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bestehe nicht.

Urteil in zweiter Instanz bestätigt

Nach Rücksprache mit ihrem Rechtsanwalt legten die Grünen umgehend Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein, wie Fraktionschefin Gila Altmann mitteilte. Doch auch in zweiter Instanz blieben die Grünen erfolglos. In Lüneburg wurde das Oldenburger Urteil bestätigt.

Die Osterfeuer im Landkreis Aurich dürfen an diesem Sonnabend nachgeholt werden. Kreisweit sind fast 1500 Feuer bei den Städten und Gemeinden angemeldet worden. Es dürfen maximal zehn Personen anwesend sein. Die Feuer dürfen nur zwischen 10 und 17 Uhr entzündet werden. So will man Menschenansammlungen und Partys in den Abendstunden vermeiden.

„Man kriegt ein Urteil, aber nicht unbedingt recht“

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Gila Altmann reagierte enttäuscht auf die gerichtliche Niederlage: „Es ist bitter, dass man sehenden Auges rechtswidriges Verhalten akzeptieren muss. Man kriegt ein Urteil, aber nicht unbedingt recht.“ Die Gerichte hätten sich in der Sache nicht mit dem Thema befasst, so Altmann. „Das ist bitter.“ Die Kreisverwaltung und der Kreistag hätten sich um Verantwortung gedrückt und auf die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden verwiesen.

Im Kreistag waren die Grünen Anfang Oktober mit einem Antrag gescheitert, den Brenntag abzusagen. Zuvor hatte es eine Online-Petition und Kritik von Umweltschützern gegeben. In den vergangenen Wochen hatte sich die Kritik weiter zugespitzt. Eine Naturschützerin aus Nordrhein-Westfalen klagte vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg und scheiterte am Donnerstag. Am selben Tag gab es eine Mahnwache vor dem Auricher Kreishaus. Die Kritiker befürchten, dass in den Feuern Kleintiere umkommen, die die Stapel als Winterquartier nutzen. Sie warnen außerdem vor der Feinstaubbelastung und der Covid-19-Ansteckungsgefahr.

Kein Sperrmüll und keine Partys

Die Kreisverwaltung wies die Bevölkerung am Freitag in einer Pressemitteilung „sehr eindringlich“ darauf hin, „die Belange des Tier- und Naturschutzes bei der Durchführung der Brauchtumsfeuer zu berücksichtigen, das heißt unter anderem, darauf zu achten, dass bei den Feuern keine Tiere zu Schaden kommen, und hierfür entsprechende Vorsorge-Maßnahmen zu ergreifen“. Dafür seien nicht die Behörden zuständig, sondern jeder Einzelne.

Der Auricher Bürgermeister Horst Feddermann (parteilos) sagte auf Anfrage, dass das Ordnungsamt die Feuer im Blick habe und Hinweisen auf Fehlverhalten nachgehe. „Wir können nicht jedes einzelne in Augenschein nehmen“, sagte Feddermann. Er wolle nicht zum Denunziantentum aufrufen, doch wer zum Beispiel beobachte, dass jemand Sperrmüll verbrennt oder wilde Partys feiert, solle die Polizei verständigen.

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