Gesundheit

Corona: Landkreis begrenzt Zugang zu Kliniken und Heimen

Marion Luppen
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Von Marion Luppen
| 19.10.2020 16:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu stoppen, schränkt der Landkreis Aurich die Besuchsmöglichkeiten für Krankenhäuser und Pflegeheime ein. Die Kliniken Aurich, Emden und Norden gehen noch einen Schritt weiter.

Aurich/Emden - Wegen der steigenden Zahl von Covid-19-Infektionen beschränkt der Landkreis Aurich den Zugang zu den Krankenhäusern. Ab sofort darf dort jeder Patient nur noch einen Besucher für maximal eine Stunde empfangen. Zuvor waren pro Patient zwei Besucher gleichzeitig erlaubt. Einlass darf Besuchern nur gewährt werden, wenn ihre Körpertemperatur unter 37,5 Grad liegt und sie keine grippeähnlichen Symptome aufweisen.

Die Kliniken in Aurich, Emden und Norden verschärfen die Regeln von diesem Dienstag an noch weiter und gehen damit über die Allgemeinverfügung des Landkreises hinaus: Patienten dürfen dann eine einzige Kontaktperson benennen, „die im gesamten Zeitraum des Aufenthalts einmal täglich für eine Stunde Besuchsrecht hat“, wie es in einer Pressemitteilung der Trägergesellschaft heißt.

„Wir wissen, dass diese Regelungen für unsere Patienten schwierig sind“

Für die Notaufnahmen wurde ein generelles Besuchs- und Begleitverbot ausgesprochen, das nur in begründeten Ausnahmefällen vom diensthabenden Arzt aufgehoben werden kann. Kinder dürfen von einem Elternteil begleitet werden. Ausnahmen gelten für die Intensivstation, die Geburtshilfe, die Geriatrie (Altersmedizin) und die Palliativstation. Die Trägergesellschaft bittet um Verständnis: „Wir wissen, dass diese Regelungen für unsere Patienten und ihre Angehörigen schwierig sind, bitten aber angesichts der aktuellen Lage um Verständnis“, wird die Medizinische Geschäftsführerin Dr. Astrid Gesang in der Pressemitteilung zitiert.

Auch für Pflegeeinrichtungen hat die Kreisverwaltung eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Bewohner von Heimen, in denen ältere Menschen, Pflegebedürftige oder Menschen mit Behinderungen betreut werden, dürfen nur noch maximal zwei Besucher gleichzeitig empfangen. Nach Möglichkeit muss der Besuch in einem separaten Besuchszimmer empfangen werden, das nach jedem Besuch zu desinfizieren und zu lüften ist. Wie in den Kliniken gilt auch in den Pflegeheimen: Kein Zugang für Menschen mit grippeähnlichen Symptomen. Außerdem müssen die Einrichtungen dafür sorgen, dass alle Besucher ihre Kontaktdaten hinterlassen.

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