Brauchtum

Kreis Aurich: Osterfeuer können am 24. Oktober nachgeholt werden

Gabriele Boschbach
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Von Gabriele Boschbach
| 16.09.2020 16:48 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Beim Entfachen der Osterfeuer im Landkreis Aurich müssen coronabedingt einige Regeln beachtet werden. So dürfen nicht mehr als zehn Personen an der Veranstaltung teilnehmen. Es gibt aber auch Vorschriften zu beachten, die nichts mit der Pandemie zu tun haben.

Landkreis Aurich - Darauf haben viele Menschen im Landkreis Aurich, vor allen Dingen Gartenbesitzer, gewartet: Die wegen der Corona-Pandemie abgesagten Osterfeuer können am Sonnabend, 24. Oktober, entfacht werden. Gestattet ist das in der Zeit von 10 bis 17 Uhr. Darauf hat ein Sprecher des Landkreises Aurich hingewiesen.

Die Brauchtumsfeuer müssen bei den jeweiligen Gemeinden angemeldet werden. Die Veranstaltungen finden unter den geltenden Corona-Bedingungen statt. Nach den derzeit gültigen Vorschriften dürfen Zusammenkünfte von Menschen im öffentlichen Raum nicht mehr als zehn Personen umfassen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa bei Angehörigen aus einem oder einem weiteren Haushalt, dann können sich auch mehr Personen treffen.

Kleintiere könnten verbrennen

Das Feuer muss grundsätzlich auch von Erwachsenen beaufsichtigt werden. Der Landkreis weist weiter darauf hin, dass nur trockene Pflanzenreste sowie Baum- und Strauchschnitt verbrannt werden dürfen. Altholz wie Türen, Schränke usw., Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle sind als Brennmaterial strikt verboten.

Zum Schutz von Tieren sind Brennhaufen erst kurz vor dem Anzünden aufzusetzen oder noch einmal umzuschichten. Es besteht die Gefahr, dass Vögel, Igel und andere Kleintiere, die das aufgeschichtete Brennmaterial als Versteck nutzen, nicht mehr rechtzeitig fliehen können, verbrennen oder Brandverletzungen erleiden.

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