Luxemburg (dpa)

EuGH stärkt Recht von Feldhamstern auf Lebensraum

| 02.07.2020 13:19 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Darf auf einem Feld selbst dann nicht gebaut werden, wenn Feldhamster dort ihre Baue gar nicht nutzten? Das EuGH sorgt in einem Fall in Österreich für Klarheit.

Der Europäische Gerichtshof hat das Recht von Feldhamstern auf ihren Lebensraum gestärkt.

Ruhe- und Fortpflanzungsstätten von Feldhamstern dürfen auch dann nicht zerstört werden, wenn die Tiere diese zwar nicht mehr beanspruchen, aber womöglich dorthin zurückkehren, wie die Luxemburger Richter am Donnerstag urteilten (Rechtssache C-477/19).

Hintergrund sind Bauarbeiten in Österreich, für die eine Baustraße angelegt wurde. Dafür fehlte allerdings nicht nur die Genehmigung, sondern sie zerstörten auch Eingänge zu Hamsterbauen. Eine Verwaltungsbehörde hatte daraufhin eine Geldstrafe gegen den leitenden Mitarbeiter des für den Bau beauftragten Unternehmens verhängt. Dieser legt anschließend Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht ein.

Der Mitarbeiter argumentierte, dass zum Zeitpunkt der Baumaßnahmen die Feldhamster ihre Baue nicht genutzt hätten. Außerdem wären ihre Ruhe- oder Fortpflanzungsstätten durch den Bau nicht beschädigt oder vernichtet worden.

Das Verwaltungsgericht setzte das Verfahren schließlich aus und bat den EuGH, die den Begriff der Ruhestätten in der entsprechenden EU-Richtlinie zum Artenschutz zu klären. Die Richter betonten nun, dass darunter auch Ruhestätten zu verstehen seien, die nicht mehr von geschützten Tierarten wie dem Feldhamster beansprucht würden, aber eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit bestehe, dass diese Art zurückkehre. Ob diese Wahrscheinlichkeit für die Rückkehr der Nager besteht, muss nun das Verwaltungsgericht in Österreich klären.

© dpa-infocom, dpa:200702-99-647618/3

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