Emden
Ein Vollrausch zu Fuß kann teuer werden
Der E-Roller ist seit kurzem Teil des Straßenverkehrs. Die OZ hat bei der Polizei nachgefragt, welche Regeln in Sachen Alkohol für E-Tretroller und andere Fortbewegungsmittel gelten.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Zugang freischalten und weiterlesen
mit OZ+ unbegrenzter Zugriff auf alle Artikel.
Für Neukunden nur jeweils
1€
für die ersten drei Monate
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Jetzt anmelden