Norddeich/Emden

Arbeitsgericht kippt Klinik-Hausverbot

| 14.12.2018 15:43 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 1 Minute
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Im Streit um ein Hausverbot für eine Betriebsrätin des Unternehmens Medirest, die an der Dr.-Becker-Klinik in Norddeich arbeitet, hat das Arbeitsgericht nun über den Fall entschieden.

Norddeich/Emden - Im Streit um das Hausverbot für eine Betriebsrätin des Catering-Unternehmens Medirest hat der Betriebsrat einen ersten Erfolg erreicht. Das geht aus einer Mitteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hervor. Demnach habe das Arbeitsgericht Emden in einem Eilverfahren entschieden, dass die Betriebsrätin Zutritt zum Betriebsratsbüro in der Dr.-Becker-Klinik Norddeich erhalten muss.

Wie berichtet, hat die Klinik gegen eine Betriebsrätin, die seit elf Jahren als Diätassistentin am Standort Norddeich arbeitet, ein Hausverbot ausgesprochen. Ihr direkter Arbeitgeber, das Catering-Unternehmen Medirest, hatte sie zudem freigestellt und will die Frau an einen anderen Standort versetzen.

Laut NGG wolle der Betriebsrat von Medirest am kommenden Dienstag seine Arbeit wieder in voller Besetzung aufnehmen. NGG habe sowohl Medirest, als auch die Dr.-Becker-Klinikgruppe schriftlich aufgefordert, der Frau Zugang zu sämtlichen Räumen zu gestatten. „Wir erwarten von Medirest und der Dr.-Becker-Klinikgruppe, dass sie bis Montag erklären, ob die Kollegin ungehindert ihrer Betriebsratsarbeit nachgehen kann“, so Gewerkschaftssekretär Christian Wechselbaum. Die Gewerkschaft fordert, dass neben dem Hausverbot auch die Freistellung von der Arbeit und die beabsichtigte Versetzung an einen anderen Standort zurückgenommen wird.

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