Pflege
Maximale Selbstbestimmung: Pflegebedürftige als Arbeitgeber
Manche Menschen brauchen Hilfe im Alltag. Entsprechend sind Assistenzkräfte nötig. Für diese können die Pflegebedürftigen selbst als Arbeitgeber fungieren – wie Maria Büschl-Schumacher aus Wiesmoor.
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