Prozess in Leer 21-Jähriger wegen Drogenhandels und Waffenlagerung verurteilt

Johann Vehndel
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Von Johann Vehndel
| 30.08.2023 12:36 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
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Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Leer. Foto: Ortgies/Archiv
Verhandelt wurde vor dem Amtsgericht Leer. Foto: Ortgies/Archiv
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Der Leeraner war vor Gericht geständig. Er sei wegen Schulden so unter Druck geraten, dass er sogar Drogen bei seiner unwissenden Großmutter lagerte.

Leer - Wegen des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Lagerung von Schusswaffen musste sich kürzlich ein 21-Jähriger aus Leer vor dem Amtsgericht verantworten. Zu dem Termin vor dem Jugendschöffengericht musste der Angeklagte aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Vechta vorgeführt werden. Dem 21-jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft Aurich vorgeworfen, in der Zeit vom 9. Februar bis 21. Februar 2023 einen Handel mit Haschisch, Heroin, Ecstasy und Kokain betrieben zu haben. Dazu gehörte die Annahme, Lagerung und der Weiterverkauf der Betäubungsmittel. Im Rahmen einer Durchsuchung im Februar 2023 waren 28.000 Euro Bargeld und mehrere Waffen sichergestellt worden.

Zu Beginn erklärte der geständige Leeraner, dass er selbst seit einigen Jahren drogenabhängig sei und er alles durcheinander konsumierte, auch Tabletten. Der Handel begann 2021, nachdem sich Schulden in Höhe von 2000 Euro bei einem gesondert verfolgten Mann, der ebenfalls aus einer JVA vorgeführt wurde, aufgebaut hatten. Nach Aussage des 21-Jährigen setzte dieser ihn unter Druck, so dass er schließlich zahlreiche Drogen bei seiner unwissenden Oma lagerte. Die Drogen erhielt er von seinem Gläubiger und er stellte diese in Portionen nach dessen Vorgaben zusammen. Abholungen erfolgten fast täglich. Die im Rahmen der Durchsuchung gefundenen fünf Waffen lagen im Raum mit dem Drogenlager. Sie waren geladen und entsichert, so die Aussage einer Polizeibeamtin.

Männer beschuldigen sich gegenseitig

Der Zeuge machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Dieses hätte ihm sein Anwalt empfohlen, da sein Prozess unmittelbar bevorstand. Dem Gericht war bekannt, dass der Leeraner und der Zeuge sich gegenseitig in den Verfahren beschuldigten. Auch das beim 21-Jährigen festgestellte Bargeld in Höhe von 28.000 Euro sei dem anderen Mann zuzuordnen, so der Angeklagte. Die Richterin versuchte noch kurzfristig, etwas Licht ins Dunkel zu bringen, und lud eine Amtskollegin zur Zeugenaussage vor, da diese den Haftprüfungstermin für den Angeklagten im Frühjahr 2023 vornahm und damals die Aussage des Leeraners protokollierte. Doch auch damals machte der Angeklagte wenig detaillierte Angaben. Ein vorgeladener Abnehmer der Drogen konnte beziehungsweise wollte ebensowenig zur Herkunft einer Tasche, gefüllt mit Drogen, sagen. Der Zeuge bestätigte zwar, dass die bei ihm sichergestellte Tasche dem Angeklagten zuzuordnen sei, die darin enthaltenen Drogen allerdings dem anderen Mann.

Ein vorgeladener Gutachter hatte den Leeraner während seiner Haft in der JVA Vechta aufgesucht. Er bestätigte ihm den regelmäßigen Drogenkonsum seit dem 14. Lebensjahr und eine schwere Jugendzeit, die sich insbesondere nach der Scheidung seiner Eltern einstellte. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einem Jugendarrest von drei Jahren und sechs Monaten, verbunden mit einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Gericht sah eine Mittäterschaft des 21-Jährigen zum Handel mit Drogen als gegeben an. Aufgrund zahlreicher Vorstrafen und der erheblichen Menge der sichergestellten Drogen konnte das Gericht, so die Richterin, nicht zu einem anderen Urteil kommen. Das Gericht ging davon aus, dass sich der Angeklagte die Drogen besorgte, Bestellungen annahm, in Portionen abpackte und so an den gesondert verfolgten Mann übergab. Der sichergestellte Bargeldbetrag und die Drogen wurden eingezogen. Nach Prüfung wurde der Haftbefehl für den Angeklagten wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten.

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